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Die Städtebauliche Beratung ermöglicht Kommunen eine Hilfestellung in den täglichen Entscheidungen, die zur Entwicklung eines Ortes zu treffen sind.

Typische Aufgabenbereich der Städtebauliche Beratung sind:

  • Beratung und Stellungnahmen zu Einzelvorhaben privater und öffentlicher Bauherren
  • Beratungsgespräche mit Bauherren, Investoren, etc.
  • Städtebauliche Machbarkeitsuntersuchungen
  • Städtebauliche Feinuntersuchungen
  • Bedarfsmitteilungen für Fördermittel Städtebauförderung
  • Qualifizierung von Entscheidungsträgern
  • Beratung in der Beteiligung von Fachplanern
  • Beratung in der Qualitätssicherung durch konkurrierende Verfahren
  • Beratung und Mithilfe in der Formulierung von Leistungsanforderung zur Angebotsaufforderung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation
  • Organisation von Exkursionen zu bestimmten Themenbereichen: z. B. Geschosswohnungsbau auf dem Land, etc.
  • Organisation und Durchführung/Moderation von Klausuren zu bestimmten Themenbereichen: z. B. Mobilitätskonzept, Wie wohnen in Zukunft etc.

Wir beraten momentan folgende Kommunen:

  • Markt Wolnzach
  • Stadt Trostberg
  • Stadt Neumarkt i. d. OPf.

Die Städtebauliche Beratung werden allermeist von der Städtebauförderung mit 60 % gefördert.